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Therapie oder therap. Nachsorge je
SitzungsStd.
preiswerteste Weg! á 45 (-60) Min.
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Gruppensitzung: |
je Teilnehmer / SitzungsStd. | € |
| 3)nicht immer möglich/zweck |
mäßig/verfügbar | |
Kleingruppen-Sitzung: " |
je Teilnehmer / Sstd. | € |
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Tageshonorar: |
(z.B. als Einzel- oder als Gruppenmaßnahme) | auf Anfrage |
Tages-/Wochenend-Kurs |
Situationsabhängig | a. A. |
KMV ... |
... Falls besondere Siuationen es erfordern... | a. A. |
Das gibt's bei mir nicht: Die Falle "Kostenlose Erstberatung" - und dann schnappt sie zu:
- es werden "Pakete geschnürt", "der Sack wird zugemacht" (oder wie man solche Boshaftigkeiten noch nennen kann).
- In "kostenlosen Erststunden" werden i. a. R. keine Beratungs- sondern Verkaufsgespräche geführt. Achtung, mögliche Falle!
Auch "Bausteine" gibt es bei mir nicht! Also: KEIN Dummenfang - KEINE Bauernfängerei!
Bei mir "geht's fair" - so:
- Sie bezahlen jede Stunde. Denn auch die erste Stunde ist erbrachte Arbeit - zu Ihrem Nutzen!
- KEIN Verkaufsgespräch!
- Sie bezahlen bei mir keine Stunde mehr als Sie wirklich nahmen,
- Sie nehmen keine Stunde mehr als Sie wirklich benötigen!
- KEINE "Pakete", "Bausteine" o. ä.
- Wir machen so viel wie -aber nicht mehr als - nötig1!
1Das ist meist weniger als anderswo. Und preiswerter - bei i.a.R. größerem Erfolg!
Hinw.: Erfahrungsgemäß sind das meist 8 - 10 Stunden (seit den neuen Beurteilungskriterien vielelicht 1 - 2 Std. mehr) Es gab aber vereinzelt Fälle mit vielleicht 25 Std. oder rund einem Jahr Dauer. Z. B. wenn noch Hintergründe aufzuarbeiten waren, ein Antiaggressionstraining absolviert werden musste o. a. m. (bei jederzeit möglichem Ausstieg - ohne Nachforder-ungen).
- ich kneble nicht durch Vertrag - ich überzeuge durch Leistung!
1)Honorare betreffen nur Prax. Gollkofer. 2)Heilbehandlung/Therapie: befreit von der Ust. gem § 4 UstG. (Beratung exkl. gesetzl. MwSt.)
Terminvereinbarung4) (Tel. 0621- 2799558) unbedingt erforderlich!
Auszug aus Gollkofer´s allgem. Geschäftsbedingungen5)
Die ersten (z.B. "Schnupper"-/"Kennenlern"-) 15 Min. einer Sitzung sind kostenlos. Erst ab der 16. Min. zählt - dann allerdings rückwirkend - die Zeit.
Die Ts (Therapie-/SitzungsStd.) dauert 45 Min., die folgenden 15 Min. sind entweder kostenfreie Auskling-/Karenzzeit oder evtl. die ersten, dann aber honorarpflichtigen, 15 Min. der 2. Sitzungs-stunde, wenn die Sitzung nicht mit spätestens der 60. Min. endet. Eine Doppel-Sitzung sind dann 90 Min. plus der beschriebenen 15 Min. Theoretisch könnte es dann in die 3 Sitzungstunde übergehen, die 4. u.s.w. Aber max. 2 Sitzungsstunden als Doppelstunde sind realistisch und prophylaktisch ist diese Zeit immer eingeplant. Denn ich terminiere im 90-Min.-Rhythmus. Dann bleibt mir meist noch Zeit zur Nachbereitung eines Termins und zur Vorbereitung auf den nächsten).
Ich verlange keine (anderswo oft übliche!) Vorkasse, will aber auch dem Geld nicht mehr hinterher-laufen. Fairness u. -play - aber auf Gegenseitigkeit - sind meine Devise.
So halte ich Leistung/Gegenleistung "Zug um Zug" (die SitzungsStunden werden cash bezahlt, nicht mehr, nicht weniger) für die fairste Lösung. Für beide Seiten. Wenn man sich darauf einrichtet, dass eine Sitzung (selten) auch ´mal zwei Sitzungsstunden dauern kann, gerät niemand in Verlegenheit.
4)
Zu beidseitigem Fairplay gehört auch die Benachrichtung vor einem Terminausfall.
Verschieben eines Termins ist - notfalls auch kurzfristig - kein Problem. Aber stillschweigendes Schwänzen hat Konsequenzen: Honorar für eine Sitzungsstunde.
Wem ich es nicht wert bin, über das Nichtwahrnehmen eines Termins vorab informiert zu werden, ist es mir nicht wert, Großzügigkeit und Kulanz walten zu lassen, auf das mir gesetzlich zustehende Ausfallhonorar zu verzichten.
Im Gegenzug: Würde ich einen Termin schwänzen, hätten Sie eine kostenlose Sitzungsstunde gut. Mit dieser wären aber alle Ansprüche abgegolten.
Jeweilige Nachricht auf dem Anrufbeantworter gilt; das Nichtabhören des AB liegt im Verantwor-tungsbereich des Angerufenen.
Aber auch das ist Fairplay: Es kam auch schon einmal jemand zur Abendsprechstunde, abgehetzt, ausgepowert, nicht mehr aufnahmefähig. Er/sie haben sich einfach geniert, den Termin zu verschieben. Anständig. Aber: Ich hab' ihm/ihr empfohlen, den Termin ausfallen zu lassen, denn würde er/sie ihn jetzt wahrnehmen, wäre das Geld zum Fenster hinaus werfen. Denn man könne mit der Sitzung nichts anfangen - so ausgepowert wie man ist. Und wenn so etwas wieder passiere, solle man anrufen, dann kann er/sie sich diesen Weg auch noch sparen. Diese Fairness wurde/wird gerne angenommen. Ich käme mir schofel vor, würde ich für eine Sitzung kassieren, die eigentlich gar nichts gibt, weil der/die Patient/in sich durchquält, ohne etwas auf- u. mitnehmen zu können.
Schweigepflicht:
Es gilt - sofern nicht einzeln ausdrücklich u. schriftlich widersprochen - eine stillschweigende Schweigepflichtentbindung n. § 203 StGB zwischen Therapeut u. Gutachter/in bzw. Sachbearbeiter der BfF, zum Austausch bzw. zur Weitergabe relavanter, zur Begutachtung zweckmäßiger, Daten/Informationen, ggfls. aber auch zur Weitergabe relvanter Daten für eine (externe) Debitorenbuchhaltung bzw. ein nötig gewordenes Inkassoinstitut.
Ebenso ist der Therapeut von seiner Schweigepflicht entbunden, falls er eine Verrechnungs- oder Inkassostelle wegen eventueller Zahlungsrückstände bemühen muss. Die hierfür nötigen Informationen dürfen an die realisierende Stelle weitergegeben werden.
2), 3), 5) Änderungen vorbehalten
Einzelsitzung (Gollkofer1)):