Wissenswertes über Hintergründe, Zusammenhänge u. wichtige Grundlagen:
Zunächst:
Achtung, wichtig: NEUE BEURTEILUNGSKRITERIEN! Lesen Sie unten.
seit 1.7.09
erneute Änderungen: 1.5.14
Vorweg:
Ich ziehe Ihnen die faulen Zähne.
Damit Sie dem Gutachter ein gesundes Gebiss zeigen können.
Aber: [sich durch-]beißen – das müssen Sie schon selbst.
Oder:
Wir können Ihnen alle Türen aufstoßen.
Ich kann Ihnen sogar noch über die Schwelle helfen.
Aber: die letzten Schritte – die müssen Sie selbst gehen.
Darum:
Bereiten Sie sich gut vor!
Wir helfen Ihnen dabei.
Kompetent. Anerkannt. Professionell. Gollkofer, eben.
Jedenfalls:
Wir knebeln nicht!
Z.B. mit Verträgen. Oder Vorauszahlung. Oder dem Verkauf von „Bausteinen“, „Paketen“ etc.
Wir machen so viel wie, aber so wenig wie möglich. Kein Zuviel!
Aber auch kein Zuwenig.
Wir überzeugen durch Leistung. Gollkofer.
Und
Wir sind nicht:
> „Falsche Flagge auf einem Piratenschiff“. Z.B. als „unabhängiges“ Beratungs-institut – unter ande-rem Namen – getarnter Ableger eines Ex-Monopolisten und seiner Töchter/ Ableger. Beratung und Begutachtung unter einem Dach – ein, z.B. wegen Missbrauchsgefahr, verbotener Um(Zu?)stand. Oder: Ist wirklich „Dr. XY“ drin, wenn „Dr. XY“ drauf steht? Wartet unter dieser falschen Flagge nicht vielleicht doch die „MPU-Mafia“, zu der man keinesfalls wollte?
. > Anlaufstelle / Zwischenstation für sich im Kreislauf der Gewinnmaximierung unter einem Dach, innerhalb eines Konzerns befindliche Probanden. „Schickst du mir, schick‘ ich dir“… Ehrenrundesache.
Wir machen so’was nicht mit! Wir bedienen (uns) nur faire(r) Begutachtungsstellen. Diese müssen (sich) unser Ver-trauen verdienen, damit sie Ihres erhalten dürfen.
Wir sind fair. Und professionell. Und wirklich unabhängig. Und nur der Verkehrssicherheit verpflichtet. Wir tun nicht nur so.
Wir überzeugen! Durch ehrliche Leistung!
Und machen so viel wie – aber nicht mehr als – nötig!
Wichtig – bitte lesen:
Weil eine „MPU-Mafia“ allzulange allzu intensiv Beratung und Begutachtung miteinander verquickte und manchmal auch die Chance zu Extra-Umsatzschleifen nicht scheute, sah sich die Akkreditierungsbehörde zu einem Rundumschlag genötigt. Ergebnis:
a) Keine Beratung mehr bei einem BfF – der MPU-Proband bleibt auf der Strecke, bleibt sich selbst überlassen.
b) Keinen Check-up mehr vor der MPU, keine „Generalprobe“, nur noch der Sprung ins kalte Wasser, keine Abkühlung, kein Anwärmen mehr. Nichts.
Der „Mafia“ sei Dank. Wir haben da aber eine Ersatzlösung gefunden!
c) Neues bzgl. der Beurteilungskriterien:
(„geklaut“ und in der Form modizifiert, inhaltl. belassen [Ergänzungen nach „Anmg“.] Änderungen folgen im Laufe der Zeit.)
Erforderliche Verzichtsdauer bei … Alkoholmissbrauch
Übersicht
A. 2.4/6:
Alkoholverzicht ist ausreichend lange erprobt, so dass eine Integration in das Gesamtverhalten anzunehmen ist. Dies ist in der Regel nach Ablauf eines Jahres, frühestens jedoch nach 6 Monaten (unwahrscheinlich) anzunehmen.
Achtung: Verzichtsdauer nach Modifizierungstherapie: mind. 6 Monate, höchstwahrscheinlich 12.
A.2.5/7:
Bei psychologischer Maßnahme, die zum Verzicht auf Alkohol motiviert hat: noch mindestens 6, eher 12, weitere Monate nach Abschluss der Modifizierungsmaßnahme.
A. 2.5/8 (neu):
Klient (Pat.) hat schon vor der psychologischen Maßnahme auf Alkohol verzichtet: Gesamtdauer muss „ausreichend lang“ sein, um von einer stabilen Integration in das Gesamtverhalten ausgehen zu können. Nach Abschluss der Maßnahme: Phase der Festigung, „in der Regel mehrere Monate“.
Anmkg.:
Möglicher (Zeit-)Punktnachweis, evtl. als Zeitfenster-Indiz bei Alk.: Spontan-EtG (forensische Bedingungen – Terminbestimmung kurzfristig durch den Therapeuten – Proben-„Spende“ unter Beobachtung in anerkanntem Labor, opt. BfF) ansonsten Leber(Blut)werte bzw. CDT (meist nur noch wenig relevant)
Erforderliche Abstinenzdauer bei Abhängigkeit.
vorher Maßnahme nachher
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A.1.3/8
A.1.3/9 Stationäre oder ambulante Entwöhnung:
danach 12 Monate Abstinenz
(Anmkg.: [*])
[= Regel!!: 6 Monate nur bei besonders günstigen Umständen]
A.1.3/10
Abstinenz Entwöhnungstherapie
mindestens 12 Monate Abstinenz:
[*] gesamt: „nennenswert länger als 1 Jahr“ incl. VerkehrsTherapiephase,
beginnend nach der Entwöhnungsbehandlung/Entzugstherapie – insg. nie unter 1 Jahr
A.1.3/11
Abstinenz Ambulante Langzeitmaßnahme: Abstinenz nennenswert länger als 1 Jahr“
und mindestens 12 Monate seit Therapiebeginn
A.1.3/12
keine professionelle Therapie (aber Veränderungen/Konsequenzen „nach eig. Gusto“):
in der Regel „nennenswert länger als 1 Jahr“ Abstinenz
[*Anmg.: Nachweis via Kontrollprogramm! (EtG-Kontrolle bzw. Btm-Screening)]
Zitatende.
Erklärung Unterschied Verzicht ./. Abstinenz:
Verzicht: keinen Alkohol (mehr) trinken, „nur noch essen“ (Eis, Torte, Soße); Verzicht ist endlich (zB.“open end“)
Abstinenz: keinerlei Alk., auch nicht in Medikamenten, Soßen, Speiseeis etc.; Abstinenz ist unendlich, endet nie.
Abstinenzzeiträume
Bei der Beschreibung der für eine günstige Verkehrsverhaltensprognose erforderlichen Abstinenz- bzw. Alko-holverzichtszeiträume wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass suchttherapeutische Einrichtungen vermehrt ambulante Langzeittherapien anbieten, die neben der eigentlichen Entwöhnung auch eine Integration und Stabilisierung des Alkohol- oder Drogenverzichts in den allgemeinen Lebenskontext zum Ziel haben und über einen Zeitraum von deutlich länger als einem halben Jahr andauern. Damit musste die in den „Begutachtungs-Leitlinien“ zur Kraftfahrereignung“ 4 geforderte Frist von in der Regel einem Jahr nach Abschluss der Entwöhnungstherapie auf solche Sonderfälle angewendet werden. Es gilt hier der Grundsatz, dass der gesamte Zeitraum des nachvoll-ziehbaren Alkohol- oder Drogenverzichts nennenswert länger als ein Jahr sein soll, und dass davon 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie liegen sollen. Das Ende einer Thera-piemaßnahme ist in diesen Fällen nicht mehr von so zentraler Bedeutung, da ja auch eine therapeutische Begleitung bei der Stabilisierung einer Abstinenz im Grunde wünschenswert ist und dieser Aspekt daher im Vordergrund steht. In vergleichbarer Weise kann künftig auch berücksichtigt werden, dass jemand bereits nachvollziehbar abstinent eine Therapie aufgenommen hat.
Liegt auch hier insgesamt ein nennenswert länger als ein Jahr andauernder Abstinenzzeitraum vor, genügen nach Abschluss der Therapie noch 6 Monate des nachgewiesenen Alkohol- oder Drogenverzichts. Sofern keine Abhängigkeit vorliegt, kann* im Einzelfall unter Berücksichtigung vom Zeitverlauf und von der Zielrichtung der Therapie auch ein kürzerer Zeitraum nach deren Abschluss ausreichen.
*kann: Dazu ist aber eine besondere Begründung des/der Gutachter/in gefordert! Diese wird ihr/ihm aber nicht besonders honoriert. Früher, als Gutachter/innen noch angestellt waren, bezogen sie noch ein adäquates Gehalt. Seit viele PMU-Organisationen aber nicht mehr fachlich (Psychologe / Art), sondern von oft Wirtschaftswissen-schaftlern bzw. Investitoren geleitet werden, wurden aus Gewinnmaximierungsgründen oft die Gutachter/innen in die (Schein?-)Selbstständigkeit entlassen und erhalten nur noch eine pauschale Vergütung (in etwa ei-nes Stundensatzes, wie Sie ihn an uns entrichten). Man kann davon ausgehen, dass ein noch nicht routinierter Gutachter mit einem „Fall“ bis zu vier Stunden beschäftigt ist. Überschlagen wir: Ein Pauschalhonorar <90€ (brutto – er/sie muss sich ja selbst versteuern u. versichern!) : 4 = <23 € brutto/h. Welche/r Gutachter/in ist da wohl bereit, kostenlose Mehrarbeit zu verrichten?
Übrigens:
Von einer MPU-Stelle zu einer anderen auszuweichen, kann Sie wieder zum gleichen Gutachter führen. Denn um der Scheinselbstständigkeit zu entgehen, benötigt er/sie viele Auftraggeber um nicht in eine Ab-hängigkeit zu geraten. Diese Gefahr ist dort besonders groß, wo in der Stadt/Region mehrere MPU-Organisationen tätig sind. Den/die gleiche Gutachter/in wiederzufinden kann für Sie von Vorteil sein, wenn Sie alle im Negativ-Gutachten beschriebenen Empfehlungen erfüllt haben. Aber nur dann!
Zu gelegentlichen Missverständnissen ist es bei der Frage gekommen, wie die geforderten Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtszeiträume bei Inhabern der Fahrerlaubnis anzuwenden sind, da sie ja in der Regel nicht im Rahmen der behördlichen Vorlagefrist für ein Gutachten absolviert werden können. Hier ist klar festzustellen, dass in den Fällen, in denen die Nichteignung für die Behörde noch nicht feststeht, auch noch keine Aussage über die Problematik gemacht werden kann. Ob von Abhängigkeit, fehlender Kontrollfähigkeit oder nur von Gefährdung auszugehen ist, ob also Abstinenz bzw. Alkoholverzicht erforderlich ist oder nicht und wenn ja, wie lange, kann hier oft erst im Rahmen eines Gutachtens festgestellt werden.
Die behördliche Frist für die Überprüfung eines möglichen Eignungsmangels ist naturgemäß in Anbetracht der erforderlichen Gefahrenabwehr häufiger kürzer zu fassen, als dies für die Forderungen nach einer Sta-bilisierung einer Verhaltensänderung in Folge eines bestehenden Eignungs-mangels der Fall ist.
Seit 1.5.14: (verschärfte) Beurteilungskriterein, BUK III
.
MPU-Historie.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die MPU ins Leben gerufen, weil viele Kriegsbeschädigte keine körperlichen Beschädigungen aufwiesen, aber eben seelische. Wenig tolerante oder intelligente Menschen (auch Schul“d“-Mediz“ynik“er) sprachen von „Idioten“. Behinderte aufgrund seelischer Belange wurden seiner-zeit medizi(y?)nisch-psychologisch getestet. „Der Idiot geht zum Test“ war seinerzeit der menschen-verachtende Kommentar der eigentlichen Idioten.
Ich unterstreiche ausdrücklich: Die Vermutung, der Ausdruck „Idiotentest“ rühre daher, dass Idioten testen, ist unwahr! (Manchmal aber doch berechtigt. Dies gilt insbesondere für die Anfangsjahr(zehnt)e der heuti-gen MPU, als es immer mehr darum ging, „charakterlich ungeeignete Verkehrsteilnehmer von deren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen und andere Verkehrsteilnehmer vor i(I?)nen zu schützen“ (in-haltl. richtiges Zitat). Seinerzeit gab es einen Monopolisten, der die MPUs durchführen durfte (XXX). Ausschließlich er. Aber in jener Zeit war dies noch kein Spezialgebiet „MPU“, auf das Psychologen im Studium spezifisch vorbereitet wurden. „Jeder (Diplompsychologe) konnte auf die Menschheit losgelas-sen“ werden und war sich selbst überlassen. Richtlinen u. a., wie wir sie heute kennen, gab es seinerzeit noch gar nicht. Jeder kochte sein Süppchen. Allenfalls Strukturen aus dem Psychologie-studium und die Geschäftsphilosophie seines Arbeitgebers konnten ein wenig den Weg weisen).
Bis heute wird jedoch gemutmaßt, der Begriff „Idiotentest“ wäre darauf zurück-zuführen, dass sich der Proband, dem Gutachter ausgeliefert, wie ein Idiot fühle. Oder aber, dass sich der Gutachter wie ein Idiot gebärde oder wenigstens den Eindruck erwecke, dass hier ein solcher teste? Manches Gutachten unterstrich inhaltlich wahrlich diesen Eindruck. Das war wohl Ursache dafür, dass die Texte immer weniger individuell gestaltet wurden (werden durften), sondern immer mehr vorgefer-tigte Bausteine beinhalteten (beinhalten mussten), um Fehler zu vermeiden und Anwälten weniger Agriffsflächen zu bieten.
Das MPU-Geschehen begann sich zu entwickeln und zu strukturieren.
Vielleicht inspiriert durch den Charakter „Idiotentest“ gab es erste, in der Materie unbedarfte Ge-schäftemacher, die mit hektografierten Fragebögen (seinerzeit war der Fragebogen der Mittelpunkt der MPU, den heute das Gespräch einnimmt) und vorgefertigten Pauschalantworten ihren Reibach machen wollten oder machten? Per Selbststudium sollte sich der MPU-Aspirant selbst schulen, seine Rolle lernen.
(Der Fairness halber muss erwähnt werden, dass auch ein seriöser, allerdings auch fachfremder, Anbieter dabei war, der auch heute noch am Markt ist).
Mein Freund u. Kollege kam auf die Idee, dies seriös, solide, qualifiziert und kompetent zu betreiben. Solches war nicht per „Heimstudium“ möglich, sondern nur in Präsenzsitzungen, ohne vorgefertigte Ant-worten. Im Einzelfall und individuell wurde erarbeitet, was Sache ist.
Das ging aber nicht lange gut. Und es wurde scharf geschossen. Dem Kollegen drohte man mit dem Verbandsausschluss (ich kam gar nicht erst ´rein) und seitens auch des Monopolisten (sein Namenskürzel besteht aus drei berühmt-gefürchteten Buchstaben (mit einem Umlaut in der Mitte), so kann ihn also jeder, der gelernt hat auf „drei“ zu zählen, kennen) wurden wir als Nestbe-schmutzer, Kollegenverräter, Schar-latane beschimpft und es wurde uns vorgeworfen unlauter zu agieren, schließlich sei die MPU keine Prüfung, weshalb man auch nicht entsprechend lernen könne.
(Anm.: Merken Sie sich diesen letzten Aspekt. Sie werden ihm später wieder begegnen!)
Aber Ende der 70er kam erstmals ein Fernsehteam in meine Praxis. Es brachte Videomaterial mit, das belegte, dass eben jene Scharfschützen selbst MPU-Vorbereitung betrieben! Im Geheimen. Nach uns wurde geschossen und gepöbelt, wir wurden nach wie vor verunglimpft. Und kein Gutachter durfte von seinem Probanden erfahren, dass er zuvor durch unsere Hände ging. Man hätte ihm Manipulations-bereitschaft, Tendenz zu Lüge und Tücke unterstellt, weit von Wahrheit und Offenheit entfernt. Es gab aber nicht nur jene dunkle Seite des Monopolisten und seiner später eigens kreierten Ableger, die als falsche Flaggen neuen Impuls setzen mussten. Jenen, dass es so aussah, als habe diese falsche Flagge nichts mit dem [XXX] zu tun. Schließlich war schon damals verboten, Vorbereitung und Begutachtung unter einem Dach zu betreiben. Es gab aber auch Mitarbeiter des [XXX], z. B. mit der Fähigkeit zu eigenem Denken – und mit Charakter. Merkmal dieses waren u. a. Objektivität und Fairness. Mit einem solchen (leitenden) Gutachter konnte ich (frühe Mitte der 70er) erstmals erreichen, dass der Proband ehrlich zugeben durfte, meine Hilfe in Anspruch genommen zu haben. Er und der Gutachter wussten, dass ich nicht auf die MPU vorbereite, sondern auf die Zeit nach – vorausgesetzt positiver – MPU, wenn der wiedererlangte Füh-rerschein nicht erneut Einsatz im Promille-Roulett werden soll. War das der Anfang dessen, dass es sich heute daraus ein ordentlicher anerkannter Berufstand entwickelte? (Aber noch war der Freund und Kollege aus dem Geschäft draußen).
Gepflogenheit war seitens [3 Buchstaben, davon 1 Umlaut)] aber auch, „Durchfaller“ bereits „eine Woche“ (etwas sarkastisch formuliert) später in anderem MPI (Med.-Psych. Instistut, heute BfF Begutach-tungsstelle
für Fahreignung) zu untersuchen. Wohl wissend, dass der Proband sich in der Kürze der Zeit nicht wesentlich habe ändern können, also wieder durchfallen werde, aber er brachte Umsatz.
Schließlich ließen sich die ersten „Nicht-Monopolist-MPIs“ nieder. Zum Leidwesen des Monopolisten. Aber sein Argument, dass die Freien keine Ahnung hätten, die habe man nur beim Monopolisten mit den drei Buchstaben, zog nicht. Schließlich kamen die Freien von dort. Und nun waren sie am Markt. Das Monopol war geknackt. Und weil der [XXX] gerne auch „unfertige“ Probanden begutachtete und in die nächste Gewinnschleife schickte, gelang es mir – wiederum erstmals – ein >Beratungsgespräch im Vorfeld der MPU<, später „kleine MPU“, „Generalprobe“, „Check-up“ genannt, mit einem solchen freien Institut zu vereinbaren. Es sollte Chancenlose über die Chancenlosigkeit aufklären, damit sie nicht weiter ihr Geld zum Fenster ´raus und „dem [XXX] in den Rachen“ werfen („sondern sinnvoll zu uns umleiten. Hier haben s(S)ie wirklich mehr davon: Beste Chancen. Bei der MPU“). War das die Geburtsstunde der späteren sog. „Laufbahnberatung“/ dem „Ceck-up“? Die Linie jedenfalls ist gerade und direkt durchgängig. Seit 1.7.09 darf „Laufbahnberatung“ / „Check-up“ nicht mehr von [XXX] und Mitbewerbern durchgeführt werden. Aber [XXX] hat ja seine falsche Flagge und verweist jeden, der bei [XXX] Rat sucht, dorthin. Wiedergeburt des alten Karussells …? Nun gerät man noch dirkter als zuvor in die Schleife >[falsche Flagge] -> [XXX]. Die Mutmaßung und die Hoffnung auf dann größere MPU-Chancen bewahrheitet sich manchmal aber doch nicht. (Garantien gibt es jedoch nirgends. Zumindest keine seriösen). Und dann beginnt der – teure – Weg aufs Neue.
Nun brach dem [XXX] (stellvertretend auch für andere) mindestens ein Teil der Beratung weg (bis auf jenen, wenn ein Ratsuchender dies bei [XXX] tut und zur konzerneigenen falschen Flagge geschickt wird). Ein Schelm, der Schlimmes dabei denkt? Hatte der [XXX] in den letzten Jahren doch Nicht-[XXX]-Institute aufgekauft, um wieder an die wegbrechenden Umsätze zu geraten, weil viele Probenden dem [XXX] davon und den freien/fairen BfF’s zuliefen, brechen ihm jetzt Beratungsumsätze weg. Aber wir Berater/Therapeuten sind frei – und nicht [XXX]! Deshalb erscheinen heute wieder Texte, die zum Ausdruck bringen, dass in der MPU „… lediglich ein Gespräch geführt werde … eine ärztliche Untersuchung finde statt … ein Reaktionstest werde durchgeführt. Hierauf kann man sich nicht vorbereiten“. (Anm.: Erinnern Sie an diesen Aspekt? Oben schon einmal gelesen?)
Gott sei Dank! Nicht alle BfF ohne [XXX] im Namen sind auch falsche Flagge. Es gibt noch – sehr ver-einzelt! – echte und ehrliche Nicht-[XXX]-BfF’s! Der seriöse und kompetente Vorbereiter jedenfalls kennt auch sie. Aber manches BfF will nicht, dass Sie einen solchen „Nicht-TÜV-Therapeuten“ konsultieren. Ein Teil der wegbrechenden Umsätze lassen sich nämlich dadurch kompensieren, dass Sie erst einmal durchfallen und ein BfF zu einer zweiten Umsatzschleife konsultieren. Natürlich bei [XXX] oder anderen falschen Flagge desselben. Oder direkt bei der „Mafia“?
Wohlgemerkt:
Nicht alles, wo „[XXX]“ drauf steht – oder nicht – ist böse – oder gut! Ich will nicht in Bausch und Bogen verunglimpfen – ich will die Wahrheit aufzeigen. Und dazu gehört, dass ich wunderbare Menschen kenne, die beim [XXX] arbeiten. Aber auch sie sind Richtlinien unterworfen. „Mafia“ betrifft nur einen Teil der MPU-Organisationen. (Es gibt aber auch BfFs mit drei Buchstaben – dann aber ohne Umlaut – und die haben mit denen mit Umlaut absolut nichts zu tun, z. B. IAS! Aber auch ABV und Impuls-ABV. Aber Impuls-ABV ist die frühere, jetzt verkaufte TÜV-Tochter „Impuls“. Und jene TÜV-Organisation hat nicht nur ihre Tochter Impuls verkauft, sondern – an die gleiche Adresse! – auch das MPU-Geschäft. Bei ABV gutachten jetzt (noch?) die gleichen Gutachter wie zuvor beim/für den TÜV (und bangen jetzt um Job bzw. Aufträge).
Jedenfalls
gelten – seit Stichtag 1.7.09 – neue Beurteilungskriterien. Sie erhielten ab 1.5.14 ein verschäfendes Update. Man wollte/musste Ordung schaffen und will sie weiter stabilisieren. Nun hat sich vieles verschärft. Auch für MPU-Aspiranten. Es ist noch wichtiger geworden, das Erstgespräch so früh wie möglich zu führen – auch entgegen schlauen anwaltlichen Ratschlägen. Denn:
Es müssen Fristen eingehalten und bewiesen werden! Eventuell „… nennenswert mehr als …“ 6 oder 12 Monate. Und diese beginnen oft nach Absolvierung einer (Entwöhnungs-/Umstimmungs-) Therapie. Wenn Sie also, z. B. auf anwaltlichen, aber dennoch unqualifizierten, Rat „erst kurz vor der MPU“ den verkehrspsychologischen Profi aufsuchen, den Führerschein schon in vermeint-lich handgreiflicher Nähe wähnend, kann es sein, dass es jetzt heißt, die versäumten Fristen jetzt erst nachzuholen.
Nach Antragstellung auf Neu-/Wiedererteilung haben Sie i.d.R. drei Monate Zeit. Wie will jemand in 1/4 Jahr 6 oder 12 Monate nachholen, eine Therapie vorschalten und die Zeit für eine Begut-achtung zu haben?
Jetzt ist der Führerschein wieder in weite Ferne gerückt, während Sie über einen geforderten Zeitraum erst einmal Abstinenzbelege (forensische Bedingungen!) sammeln …
Da jetzt den BfFs Einzel-Beratungen untersagt sind, obliegt der schwarze Peter uns seriösen u. kompeteneten, Ihnen schlimmstenfalls negative Botschaften zu übermitteln, z. B. wenn Fristen nicht genutzt wurden und jetzt erst beginnen müssen. Drum ist ein sehr früheres Erstgespräch zur Analyse Ihrer Situation und zur Konzeption der Maßnahme dringen angeraten!
Sie können nicht wissen, wohin Sie sich wenden bzw. ob sie die richtige MPU-Stelle auswählen. Der erfahrene Niedergelassene aber kennt „seine Pappenheimer“ und kann entsprechende Empfehlungen aussprechen. Da kann durchaus auch eine falsche Flagge dabei sein. Man muss nur wissen, welche!
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR VERKEHRSPSYCHOLOGIE E. V. (DGVP)
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR VERKEHRSMEDIZIN E. V. DGVM)
Hinsichtlich der Einbestellfristen wurde deutlicher geregelt, dass die Untersuchung am Folgetag der tele-fonischen Einbestellung oder des Posteingangs erfolgen muss.
Für Begutachtungsstellen, Gutachter/innen, die einen aus einer TNB ausgelagerten Text nachlesen wollen:
Präambel (aus der TeilNahmeBescheinigung TNB):
…
Weitere Ziele unserer Maßnahmen (Therapien [Psycho-/ Entwöhnungs-/Umorientierungs-/Verkehrstherapie] therap. Nachsorge/ Coaching) sind – u.a. – die Aufarbeitung eigener intrapsychischer und psycho-sozialer Problemstrukturen, die Modifikation – soweit nicht evtl. schon vollzogen und „mitgebracht“ – bzw. Festigung der dem heutigen und dem zukünf-tigen Verhalten grundlegende Motivationsbasis. Ebenso die Reali-sierung und Umsetzung dieser Neuorientierung. I.d.R. finden Einzelsitzungen á 1 – 2 Sitzungsstunden statt, Gruppensitzungen mind. 2 Zeitstunden. Therapien/ Coaching sind immer Einzelmaßnahmen, Nachsorge
könnte auch als ergänzende Gruppentherapie gestaltet werden.
In Anbetracht der neuen Beurteilungskriterien wurden unsere Maßnahmen dementsprechend konzipiert (s. Kasten S. 2).
Grundsätzlich richten wir „Lupen“ / den jeweiligen Fokus zunächst auf die Entwicklungsgeschichte bis hin zur „finalen“ Auffälligkeit. Dann werden die Erkenntnis- und der Entscheidungsfindungsprozesse erforscht. An-schließend die Modifikations- u. Installationssprozesse, übergehend in die Stabilisierungs- u. Manifesti-erungsphase und die Rückfallprävention.
Traditionell lernt der/die Pat/in. in der Therapie grundlegend zwischen „äußeren Belangen“ (Situationen, Umstände als mögliche Ursachen) und „inneren Belangen“ (persönl.-individuelle Schwächen als Schuld am Fehlverhalten) zu unterscheiden („Charakterspiegel, Seelenstrip“ im Arbeitsheft …).
Bei Alkoholdelikten (Btm ähnlich, jedoch hier immer Abstinenz – keinen „Verzicht“) unterscheiden wir bei Verzicht zwischen „ich trinke keinerlei Alkohol mehr, ‚esse ihn allenfalls noch’ (in gelegentlichem Eis oder auch ’mal ’ner Schwarzwälder Torte – aber keine Schnapspraline(!))“ einer-, und temporärer Trinkpause „open end“ mit der Option auf K(ontrolliertes) T(rinken) inkl. e(ntweder) – o(der) andererseits, in spe.
Unter K.T. verstehen wir ein Paket aus [< 0,3 ‰ inkl. e – o. „Wenn ich mit Fahrzeug unterwegs bin, ist Alkohol tabu. Will ich Alkohol trinken, bleibt das Fz zuhause und Alkohol genieße ich nach meinem K.T.-Prinzip. (<0,3‰. Notfalls dürfte ich dann sogar jederzeit guten Gewissens als Fahrer einspringen).
Klappt K.T. aber ein Mal nicht, weiß ich, K.T. kann nicht länger Option sein“ …].
Verzicht kann aber auch bedeuten: „Ich verzichte auf Alkohol. Aber [X] bis [X] mal pro Jahr gibt es wieder-kehrende besondere Situationen, in denen – „Rituales Trinken“ –
Alkohol getrunken wird, z. B. 1 Glas Sekt an Silvester oder zur Ehrung eines Jubiliars o. ä. (passt in das K.T.-Prinzip <0,3‰)“.
Abstinenz hingegen bedeutet z. B.: „Ich habe meine Lebensmenge Alkohol bereits getrunken – das Fass ist leer. Und das ist gut so; so bleibt’s auch“.
Analoge Muster auch bei Fragestellungen bzgl. Verkehrsauffälligkeiten / Punkte sammeln, Aggressivität, Straftaten. etc.
>(Stand 2013/14)
4 Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.)(2000). Begutachtungs-Leitlinien zur Krraftfahrereignung. Berichte der BASt,Heft M 115. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW.
Zitatende.